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Checkliste

Checkliste 3: Notartermin und Hausübergabe

Stand:

Ohne Notar geht beim Hausverkauf nichts: Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss notariell beurkundet werden. [1] Diese Checkliste nennt die Punkte, die in den Vertrag gehören, und führt anschließend durch die Übergabe. Der Notar ist zur Belehrung beider Seiten verpflichtet; Fragen zum Entwurf sind üblich und kein Zeichen von Misstrauen. [2]

In den Kaufvertrag gehört

Zur Übergabe gehört

Quellen (Checkliste 3)

  1. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB (Beurkundungspflicht).
  2. § 17 BeurkG (Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars).
  3. § 883 BGB (Vormerkung); § 28 BauGB (Vorkaufsrechts-Zeugnis).
  4. § 446 BGB (Gefahr-, Nutzungs- und Lastenübergang mit der Übergabe).
  5. § 444 BGB (Arglist und Garantie).
  6. § 925 BGB (Auflassung vor dem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit).
  7. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde bei Unterwerfung).
  8. § 95 Abs. 1 VVG (Eintritt des Erwerbers in das Versicherungsverhältnis).
  9. § 96 Abs. 2 und 3 VVG (Kündigungsrecht des Erwerbers; Erlöschen nach 1 Monat).
  10. § 97 VVG (Anzeige der Veräußerung; Leistungsfreiheit als Risiko).
  11. § 95 Abs. 2 VVG (Gesamtschuld für die laufende Prämie).
  12. § 9 Abs. 1 und 2, § 10 GrStG (Stichtagsprinzip, Steuerschuldner).
  13. § 566a BGB (Mietsicherheit; Nachhaftung des Verkäufers, wenn der Käufer die Kaution nicht zurückgewährt).
  14. § 22 GrEStG (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

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